Berlin, 7. März 2017. Der EuGH hat entschieden, dass die EU-Mitgliedsstaaten nicht dazu verpflichtet sind, Flüchtlingen ein humanitäres Visum auszustellen. Beatrix von Storch, stellv. Vorsitzende der AfD und stellv. Vorsitzende der EFDD-Fraktion im EU-Parlament bezieht folgende Stellung:
„Ich begrüße die Entscheidung des EuGH, dass es keine unionsrechtliche Verpflichtung zu humanitären Visa gibt. Das ist in der Sache richtig, aber unbefriedigend. Denn in den Krisengebieten werden Menschen verfolgt, u.a. auch wegen ihres christlichen Glaubens wie die Antragsteller beim EuGH. Doch bis heute fehlt es am politischen Willen in den EU-Institutionen, die verfolgten Menschen vor Ort effektiv zu schützen. Alle Verfolgten bei uns aufzunehmen ist unmöglich. Wir brauchen daher endlich eine vollständig umgesetzte australische Lösung mit sicheren Außengrenzen, Botschaftsasyl und Schutzzentren in den Krisengebieten oder heimatnah.
Das Versagen der EU und die Verweigerungshaltung der deutschen Politik begünstigen solche Migranten, die jung, gesund und stark den Weg übers Mittelmeer oder den Balkan auf sich nehmen können. Sie schädigt aber die wirklich Schutzbedürftigen, etwa Kinder, Familien und verfolgte Christen in den Krisengebieten. Diesen muss dort endlich geholfen werden. Ein humanitäres Visum hätte nichts daran geändert, dass hier seit Jahren nichts getan wird.“
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