Karlsruhe, 24. Mai 2017. Heute um 10 Uhr fand die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren der Alternative für Deutschland gegen die Bundesbildungsministerin Wanka vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Ministerin hatte im November 2015 unmittelbar vor der großen AfD-Demonstration in Berlin auf dem Internetauftritt des Ministeriums eine Mitteilung veröffentlicht, in welcher sie der AfD vorwarf, der Radikalisierung der Gesellschaft Vorschub zu leisten und „Rechtsextremen, die Volksverhetzung betreiben […], unerträgliche Unterstützung“ zukommen zu lassen. Das Verfassungsgericht hatte im Wege einer Einstweiligen Verfügung auf Antrag der AfD bereits die Löschung des Beitrags angeordnet.
Hierzu erklärt der stellvertretene Bundesvorsitzende Albrecht Glaser:
„Die heutige Verhandlung hat gezeigt, dass der Ministerin der Unrechtsgehalt ihres Tuns noch immer nicht bewusst geworden ist. Sie berief sich insbesondere auf die damalige außergewöhnliche Situation im Lande, die eine solche Erklärung erforderlich gemacht habe. Das Problem des missbräuchlichen Einsatzes ihrer Amtsautorität und der Infrastruktur ihres Ministeriums schien der Ministerin nach wie vor unbekannt zu sein.“
Das Bundesvorstandsmitglied Julian Flak ergänzt:
„Die Regierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber den Parteien zur Neutralität und zur sachlichen Auseinandersetzung verpflichtet. Ein direkter Eingriff in den Meinungskampf der Parteien ist ihr nicht gestattet. Die Frau Bildungsministerin hat gegen diese Prinzipien eklatant verstoßen. Insbesondere steht es ihr nicht zu, als Ministerin indirekt vor der Teilnahme an einer legitimen Demonstration zu warnen.“
Die rund zweieinhalbstündige Verhandlung hat nach Auffassung der Teilnehmer der AfD-Delegation deren Sichtweise bestätigt und bestärkt. Die Entscheidung des Gerichts ist für den Spätsommer angekündigt.
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