++ OVG Münster gibt AfD Landesverband NRW Recht ++
Bereits vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurde dem AfD Landesverband NRW das Recht zugesprochen, entgegen der Haltung der Stadt Siegen die Wahlbewerber-Aufstellungsversammlung für den Bundestag in der Siegerlandhalle abzuhalten. Die Stadt Siegen legte gegen diese damalige, recht deutliche Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Beschwerde ein. Doch auch das OVG Münster bestätige nun die Rechtsauffassung des AfD Landesverbands NRW vollumfänglich.
Damit steht der Durchführung der Aufstellungsversammlung in der Siegerlandhalle an den kommenden beiden Wochenenden nichts mehr im Wege.