Berlin, 19. Mai 2017. Der Bundesvorstand der AfD hat beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das von den Fraktionen der SPD und der CDU/CSU eingebrachte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) in Prüfung zu geben, sollte der Bundestag das NetzDG beschließen. Der AfD-Bundesvorstand sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. „Die Frage, ob eine Äußerung gegen Strafgesetze verstößt oder nicht, obliegt ausschließlich der Strafgerichtsbarkeit und keinen privatrechtlichen oder sonstigen Säuberungskommissaren“, sagte dazu der Spitzenkandidat der AfD für die Bundestagswahl, Dr. Alexander Gauland. Und weiter: „Dass sich nun die CDU/CSU von dem von ihr selbst eingebrachten Gesetzentwurf zu distanzieren versucht, ist verlogen und Augenwischerei. Auch die CDU will die Meinungsfreiheit beenden und über die Strafbarkeit von Aussagen andere statt die Strafgerichte entscheiden lassen.“ Der für eine Demokratie schlechthin konstituierende offene Diskurs ist durch die Große Koalition und den Justizminister in seiner Existenz bedroht. Folge dieses Gesetzes wird sein, dass Unternehmen wie Facebook die Freiheit der Kommentierungen massiv und ggfls. auch vollkommen willkürlich einschränken, weil sie das Haftungsrisiko minimieren müssen. Die AfD tritt für Basisdemokratie und freie Meinungsäußerung ein. Wenn nun Unternehmen in Deutschland gezwungen werden, dieser Freiheit keinen Platz mehr einzuräumen, ist der Weg zu einer endgültigen staatlichen Zensur über den Umweg der Exekution derselben über private oder sonstige Anbieter erreicht.
„Wir sehen in dem Gesetz einen weiteren Versuch, die AfD kurz vor der Bundestagswahl gezielt mundtot zu machen. Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen“, so Prof. Jörg Meuthen, Sprecher der Partei.
Der Beitrag AfD-Bundesvorstand prüft die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde und weitere rechtliche Schritte gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.
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