Morgen findet in Siegen nun endlich unsere Aufstellungsversammlung für die Wahl der Bundestagskandidaten, die NRW im künftigen Bundestag vertreten sollen,
statt. Wir freuen uns!
Im Namen des Kreisverbands Siegen-Wittgenstein heiße ich alle Delegierten ganz herzlich willkommen und wünsche Euch allen eine gute und sichere Anreise.
Leider konnte wieder einmal die Veranstaltung nur auf juristischen Druck hin stattfinden. Der Landesverband musste sich einklagen.
Abgesehen davon, dass hier wieder einmal eine demokratische Partei diskriminiert und an der Ausübung ihrer Rechte, an der Ausübung des politischen Willensbildungsprozesses massiv behindert wird – es ist gut, dass es Gerichte gibt, die dies genauso sehen und dafür sorgen, dass Parteien ihre Rechte wahrnehmen können.
Aber das Klageverfahren ist auch aus wirtschaftlicher Sicht für Stadt und Umfeld kontraproduktiv.
Der nachstehende Leserbrief wurde von der lokalen Siegener Zeitung nicht veröffentlicht.
Nicht zum Wohle der Stadt
Endlich tut sich mal wieder was in Siegen.
Die Alternative für Deutschland (AfD) will ihre Aufstellungsversammlung zur Wahl ihrer NRW-Kandidaten für den Bundestag an 2 Wochenenden im Mai in Siegen abhalten.530 Delegierte aus ganz NRW werden erwartet. Dazu ein großes Aufgebot an Medienvertretern.
Eine Vielzahl der AfD-Delegierten und sicher auch der Medienvertreter werden in Siegen übernachten und endlich wieder Geld in die leeren Kassen der Hoteliers und der Gastronomiebetriebe Siegen bringen. Geld, das von diesen Unternehmern nach den durch den Lockdown erheblichen Umsatzausfällen dringend benötigt wird. Auch die Siegerlandhalle selbst und somit die Stadt Siegen wird von der Veranstaltung profitieren.
Und was macht unser werter Herr Bürgermeister? Er wehrt sich mit doch recht fadenscheinigen Begründungen gegen diese Veranstaltung der AfD und klagt. Es ist aber nun einmal so, dass jede politische Kraft auch die Möglichkeit eingeräumt werden muss ihren Pflichten nachzukommen, um am politischen Willensbildungsprozess teilnehmen zu können. Der Staat und seine Organe sind gegenüber Parteien zur Neutralität verpflichtet und müssen einen fairen Wettbewerb um die Wählerstimmen ermöglichen. Deswegen sieht auch die Coronaschutzverordnung Ausnahmen für Parteien vor und genehmigt, trotz generellem Versammlungsverbot, Veranstaltungen, die „….der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseins für- und -vorsorge (insbesondere Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen ……….) zu dienen bestimmt sind,“ (§13 CoronaSchVoNRW)
Das sah dann auch das Verwaltungsgericht Arnsberg entsprechend nicht anders und gab der AfD Recht und gestattete die Veranstaltung.
Doch unser Bürgermeister will es nicht wahrhaben. Erlegt Berufung ein und zieht vor das Oberverwaltungsgericht. Dass das OVG die Rechtslage aber anders beurteilt als das VG ist höchst unwahrscheinlich. Also wird das OVG wiederum zugunsten der AfD entscheiden.
Der Bürgermeister hat also letztendlich „Geld verbrannt“ – nicht sein Geld und auch nicht Geld der Stadt, sondern Steuergelder eines jeden fleißigen Siegener Bürgers. Das ist ebenso sinn- wie verantwortungslos. Der Bürgermeister sollte eigentlich zum Wohle der Stadt handeln – neutral und fair, auch jenseits und über alle politischen Differenzen hinweg.
Roland Steffe
Stadtverordneter Rat der Stadt Siegen
Sprecher AfD Kreisverband