Verwaltungsgericht Köln hält Äußerung der Kölner Oberbürgermeisterin Reker über AfD für unzulässig
“Wir erwarten gerade angesichts unseres anstehenden Bundesparteitags in Köln ein diskriminierungsfreies Verhalten der Stadt Köln und ihrer Vertreter.” In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband der AfD und der Stadt Köln um eine Äußerung der Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.03.2017 den schriftlichen Hinweis erteilt, dass Rekers Vorgehen „unzulässig gewesen sein“ dürfte [...]